Es ist schon schwierig genug einen von FASD betroffenen Menschen durch Kindheit, Jugend und frühes Erwachsenenstadium zu begleiten und zu unterstützen. Ist dieser Mensch dann aber „endgültig“ erwachsen, steht nicht nur er, sondern auch seine Familie vor einem neuen Problem.
Laut unserem Grundgesetz und der Charta der Vereinten Nationen ist jedem erwachsenen Menschen das Recht zugestanden, ein „eigenständiges Leben“ zu führen und an der Gesellschaft „teilzuhaben“.
Was aber, wenn jemand genau das nicht kann? Was, wenn dieser Mensch zu der überwiegenden Zahl von Menschen mit FASD gehört, die lebenslang auf Begleitung und Unterstützung angewiesen sind?
Dann stellt die Familie – meistens unvorbereitet – fest, dass sie mit jeder Unterstützung und Hilfe die sie ihrem „Kind“ zukommen lassen will, an rechtliche Grenzen stößt. Es können keine Anträge mehr im Namen des Kindes gestellt werden, man ist nicht mehr vertretungsberechtigt usw. – mit einem Satz: man ist raus!
Im besten Fall ist gerichtlich eine umfangreiche gesetzliche Betreuung eingerichtet, im Idealfall hat der gesetzliche Betreuer eine Ahnung von FASD und ist dazu noch interessiert UND hat die notwendige Zeit und Ressourcen. Letzteres ist meistens nur gegeben, wenn einer der Angehörigen die gesetzliche Betreuung übertragen bekommen hat.
Leider gibt es keinerlei Zahlen, wie viele Angehörige die gesetzliche Betreuung ihrer erwachsenen Kinder beantragt und/oder übernommen haben. Auch gibt es dabei etliche Hürden zu überwinden.
Unser Projekt „Betreuungsverein FASD adult“ soll da Abhilfe schaffen.
Der Gesetzgeber priorisiert den ehrenamtlichen Betreuer, zu denen auch ausdrücklich der Betreuungsverein zählt. Es gibt zahlreiche Betreuungsvereine die sich auf spezielle Bedarfsgruppen spezialisiert haben wie Drogenabhängige, Demenzkranke, Senioren, geistig Behinderte, auffällige Jugendliche usw.
Einen Betreuungsverein, der sich speziell um von FASD betroffene Erwachsene kümmert, scheint es noch nicht zu geben.
Ein solcher Betreuungsverein FASD adult könnte
- Familien frühzeitig die Möglichkeit geben, sich mit allen Aspekten einer gesetzlichen Betreuung vertraut zu machen
- Familienangehörige dabei unterstützen, die gesetzliche Betreuung ihrer erwachsenden Kinder zu übernehmen und durchzuführen
- Gesetzliche Betreuer zur Verfügung stellen, die die Belange von Menschen mit FASD auch wirklich verhandeln können
- Räume und Organisationsmittel zur Verfügung stellen
- Rechtsberatung anbieten (z. B. durch einen eigenen Justiziar)
- Fortbildung in betreuungsrelevanten Themen anbieten