Reform der gesetz­li­chen Betreu­ung

Die meis­ten Men­schen mit FASD brau­chen ab ihrer Voll­jäh­rig­keit eine unter­stüt­zen­de Beglei­tung.

Eine davon ist die gesetz­li­che Betreu­ung. Sie ist von zen­tra­ler Bedeu­tung, weil sie die ein­zi­ge Instanz dar­stellt, die per Gesetz in der Lage ist, Ver­schlech­te­run­gen in der all­ge­mei­nen Lebens­si­tua­ti­on ent­ge­gen­zu­wir­ken, Gefähr­dun­gen abzu­fan­gen und die der Behin­de­rung ent­spre­chen­den Benach­tei­li­gun­gen bei der Wahr­neh­mung von Inter­es­sen in Sachen Teil­ha­be und Ver­sor­gung aus­zu­glei­chen.

Wenn sie funk­tio­niert, ist es ein Segen, wenn nicht, ein Desas­ter. Zu oft ist Letz­te­res der Fall.

Mit der Auf­klä­rung eines Betreu­ers oder einer Betreue­rin, so denn er oder sie das nicht als unziem­li­che Beleh­rung emp­fin­det, ist zwar schon eini­ges erreicht, aber es reicht nicht, denn der Haupt­feh­ler ist sys­te­misch.

  • Betreu­un­gen von Men­schen mit FASD sind aller­meis­tens auf­wän­di­ger und spren­gen jede Ver­gü­tungs­re­ge­lung, würde man allen Auf­ga­ben mit der nöti­gen Sorg­falt nach­kom­men.
  • Der Hand­lungs­frei­raum eines Betreu­ers oder einer Betreue­rin ist per Gesetz sehr groß. Es gibt trotz ein­deu­ti­ger gesetz­li­cher Defi­ni­tio­nen keine Kon­trol­le oder ein­klag­ba­re Qua­li­täts­stan­dards. Die Betreu­ten selbst sind meist nicht in der Lage sich zu beschwe­ren. Sie finden andere Wege, eine schlech­te Betreu­ung zu boy­kot­tie­ren, was die Sache nicht besser macht. Ordent­li­che Beschwer­den von ande­ren, z.B. Ange­hö­ri­gen, sind zwar mög­lich, können aber igno­riert werden, weil diese nor­ma­ler­wei­se am Ver­fah­ren nicht betei­ligt sind. Was daraus ent­steht, ist: nichts! Ein Vakuum, unter dem vor allem die Betreu­ten leiden.
  • Es ist dem­nach schwie­rig bis unmög­lich, ent­stan­de­ne Schä­den zur Anzei­ge zu brin­gen, ein­zu­kla­gen oder Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zu stel­len.
  • Auch hier sind durch jah­re­lan­ge Spar­maß­nah­men über­lan­ge Bear­bei­tungs­zei­ten ent­stan­den, welche die Ver­ant­wor­tung eines Rechts­staa­tes nahezu kon­ter­ka­riert.
  • Nicht zuletzt sind die fach­li­chen Anfor­de­run­gen an eine Betreu­ung zu nied­rig­schwel­lig. Man ist oft froh, dass über­haupt jemand den Job über­nimmt.

Unsere Aktion: Wir unter­stüt­zen einen lau­fen­den Pro­zess am Betreu­ungs- und Land­ge­richt in glei­cher Sache, der eine Dienst­auf­sichts­be­schwer­de gegen das Betreu­ungs­ge­richt, Beschwer­den und Klagen gegen meh­re­re Betreu­er und Betreue­rin­nen, als auch eine umfas­sen­de Beschwer­de gegen eine Gut­ach­te­rin umfasst. Hier­bei werden andere Gut­ach­ten, Zustän­dig­kei­ten ande­rer Behör­den, Berufs­kam­mern und nicht zuletzt Zeu­gen­aus­sa­gen mit ein­be­zo­gen. Je nach Ver­lauf und Ergeb­nis ist eine media­le Beglei­tung und Ver­wer­tung geplant. Aus den nun juris­tisch doku­men­tier­ten Män­geln soll schließ­lich eine Anfra­ge an den Gesetz­ge­ber for­mu­liert werden, um grund­sätz­li­che Ver­än­de­run­gen zu bewir­ken.