Die meisten Menschen mit FASD brauchen ab ihrer Volljährigkeit eine unterstützende Begleitung.
Eine davon ist die gesetzliche Betreuung. Sie ist von zentraler Bedeutung, weil sie die einzige Instanz darstellt, die per Gesetz in der Lage ist, Verschlechterungen in der allgemeinen Lebenssituation entgegenzuwirken, Gefährdungen abzufangen und die der Behinderung entsprechenden Benachteiligungen bei der Wahrnehmung von Interessen in Sachen Teilhabe und Versorgung auszugleichen.
Wenn sie funktioniert, ist es ein Segen, wenn nicht, ein Desaster. Zu oft ist Letzteres der Fall.
Mit der Aufklärung eines Betreuers oder einer Betreuerin, so denn er oder sie das nicht als unziemliche Belehrung empfindet, ist zwar schon einiges erreicht, aber es reicht nicht, denn der Hauptfehler ist systemisch.
- Betreuungen von Menschen mit FASD sind allermeistens aufwändiger und sprengen jede Vergütungsregelung, würde man allen Aufgaben mit der nötigen Sorgfalt nachkommen.
- Der Handlungsfreiraum eines Betreuers oder einer Betreuerin ist per Gesetz sehr groß. Es gibt trotz eindeutiger gesetzlicher Definitionen keine Kontrolle oder einklagbare Qualitätsstandards. Die Betreuten selbst sind meist nicht in der Lage sich zu beschweren. Sie finden andere Wege, eine schlechte Betreuung zu boykottieren, was die Sache nicht besser macht. Ordentliche Beschwerden von anderen, z.B. Angehörigen, sind zwar möglich, können aber ignoriert werden, weil diese normalerweise am Verfahren nicht beteiligt sind. Was daraus entsteht, ist: nichts! Ein Vakuum, unter dem vor allem die Betreuten leiden.
- Es ist demnach schwierig bis unmöglich, entstandene Schäden zur Anzeige zu bringen, einzuklagen oder Schadensersatzansprüche zu stellen.
- Auch hier sind durch jahrelange Sparmaßnahmen überlange Bearbeitungszeiten entstanden, welche die Verantwortung eines Rechtsstaates nahezu konterkariert.
- Nicht zuletzt sind die fachlichen Anforderungen an eine Betreuung zu niedrigschwellig. Man ist oft froh, dass überhaupt jemand den Job übernimmt.
Unsere Aktion: Wir unterstützen einen laufenden Prozess am Betreuungs- und Landgericht in gleicher Sache, der eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Betreuungsgericht, Beschwerden und Klagen gegen mehrere Betreuer und Betreuerinnen, als auch eine umfassende Beschwerde gegen eine Gutachterin umfasst. Hierbei werden andere Gutachten, Zuständigkeiten anderer Behörden, Berufskammern und nicht zuletzt Zeugenaussagen mit einbezogen. Je nach Verlauf und Ergebnis ist eine mediale Begleitung und Verwertung geplant. Aus den nun juristisch dokumentierten Mängeln soll schließlich eine Anfrage an den Gesetzgeber formuliert werden, um grundsätzliche Veränderungen zu bewirken.