End­gül­tig erwach­sen – und jetzt?

Es ist schon schwie­rig genug einen von FASD betrof­fe­nen Men­schen durch Kind­heit, Jugend und frühes Erwach­se­nen­sta­di­um zu beglei­ten und zu unter­stüt­zen. Ist dieser Mensch dann aber „end­gül­tig“ erwach­sen, steht nicht nur er, son­dern auch seine Fami­lie vor einem neuen Pro­blem.

Laut unse­rem Grund­ge­setz und der Charta der Ver­ein­ten Natio­nen ist jedem erwach­se­nen Men­schen das Recht zuge­stan­den, ein „eigen­stän­di­ges Leben“ zu führen und an der Gesell­schaft „teil­zu­ha­ben“.

Was aber, wenn jemand genau das nicht kann? Was, wenn dieser Mensch zu der über­wie­gen­den Zahl von Men­schen mit FASD gehört, die lebens­lang auf Beglei­tung und Unter­stüt­zung ange­wie­sen sind?

Dann stellt die Fami­lie – meis­tens unvor­be­rei­tet – fest, dass sie mit jeder Unter­stüt­zung und Hilfe die sie ihrem „Kind“ zukom­men lassen will, an recht­li­che Gren­zen stößt. Es können keine Anträ­ge mehr im Namen des Kindes gestellt werden, man ist nicht mehr ver­tre­tungs­be­rech­tigt usw. – mit einem Satz: man ist raus!

Im besten Fall ist gericht­lich eine umfang­rei­che gesetz­li­che Betreu­ung ein­ge­rich­tet, im Ide­al­fall hat der gesetz­li­che Betreu­er eine Ahnung von FASD und ist dazu noch inter­es­siert UND hat die not­wen­di­ge Zeit und Res­sour­cen. Letz­te­res ist meis­tens nur gege­ben, wenn einer der Ange­hö­ri­gen die gesetz­li­che Betreu­ung über­tra­gen bekom­men hat.

Leider gibt es kei­ner­lei Zahlen, wie viele Ange­hö­ri­ge die gesetz­li­che Betreu­ung ihrer erwach­se­nen Kinder bean­tragt und/​oder über­nom­men haben. Auch gibt es dabei etli­che Hürden zu über­win­den.

Unser Pro­jekt „Betreu­ungs­ver­ein FASD adult“ soll da Abhil­fe schaf­fen.

Der Gesetz­ge­ber prio­ri­siert den ehren­amt­li­chen Betreu­er, zu denen auch aus­drück­lich der Betreu­ungs­ver­ein zählt. Es gibt zahl­rei­che Betreu­ungs­ver­ei­ne die sich auf spe­zi­el­le Bedarfs­grup­pen spe­zia­li­siert haben wie Dro­gen­ab­hän­gi­ge, Demenz­kran­ke, Senio­ren, geis­tig Behin­der­te, auf­fäl­li­ge Jugend­li­che usw.

Einen Betreu­ungs­ver­ein, der sich spe­zi­ell um von FASD betrof­fe­ne Erwach­se­ne küm­mert, scheint es noch nicht zu geben.

Ein sol­cher Betreu­ungs­ver­ein FASD adult könnte

  • Fami­li­en früh­zei­tig die Mög­lich­keit geben, sich mit allen Aspek­ten einer gesetz­li­chen Betreu­ung ver­traut zu machen
  • Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge dabei unter­stüt­zen, die gesetz­li­che Betreu­ung ihrer erwach­sen­den Kinder zu über­neh­men und durch­zu­füh­ren
  • Gesetz­li­che Betreu­er zur Ver­fü­gung stel­len, die die Belan­ge von Men­schen mit FASD auch wirk­lich ver­han­deln können
  • Räume und Orga­ni­sa­ti­ons­mit­tel zur Ver­fü­gung stel­len
  • Rechts­be­ra­tung anbie­ten (z. B. durch einen eige­nen Jus­ti­zi­ar)
  • Fort­bil­dung in betreu­ungs­re­le­van­ten Themen anbie­ten

Fragen und Anre­gun­gen zu diesem Pro­jekt bitte an